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Patientenverfügung

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Patientenverfügung

Beitragvon Olli » Sa 26. Jun 2010, 22:54

Ein ernstes Thema für die Betroffenen und Angehörigen. Habt ihr schon eine Patientenverfügung? Ich habe das schon seit der ersten OP vor, vergesse es aber immer wieder, eine zu erstellen. Habt ihr euch an Vorlagen gehalten, gibt es Tips und Hinweise? Das Ganze sollte ja auch rechtsgültig sein..
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon jean » Sa 26. Jun 2010, 23:03

soweit ich weiß, kann man sich eine patientenverfügung online runterladen...diese sollte ausgefüllt von einem arzt jährlich unterschrieben/bestätigt werden. so, haben wir es bei meiner omi gemacht, die haben wir damals allerdings noch direkt von der diakonie bekommen.
lg
jeanette
ps nicht lange damit warten...obwohl wir paco und ich haben auch noch keine...
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon Olli » Sa 26. Jun 2010, 23:23

Nunja, sich irgendwo etwas runtrerladen kann dann auch ins Auge gehen. Es geht ja nicht um die Auswahl des nächsten Hustensaftes.. Natürlich muss sich jeder selbst klar darüber werden, was er mit sich 'anstellen' lassen möchte, aber ich denke auch, dass Vieles eine Formulierungsfrage ist.
Im Ürigen ganz Aktuell hierzu der BGH in 2 StR 454/09:
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die ursprünglich mitangeklagte Frau G. hat das Landgericht rechtskräftig freigesprochen.

Der Angeklagte ist ein für das Fachgebiet des Medizinrechts spezialisierter Rechtsanwalt. Nach den Feststellungen des Landgerichts beriet er die beiden Kinder der 1931 geborenen Frau K., nämlich die mitangeklagte Frau G. und deren inzwischen verstorbenen Bruder. Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

Entsprechend einem von Frau K. im September 2002 mündlich für einen solchen Fall geäußerten Wunsch bemühten sich die Geschwister, die inzwischen zu Betreuern ihrer Mutter bestellt worden waren, um die Einstellung der künstlichen Ernährung, um ihrer Mutter ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Nach Auseinandersetzungen mit der Heimleitung kam es Ende 2007 zu einem Kompromiss, wonach das Heimpersonal sich nur noch um die Pflegetätigkeiten im engeren Sinne kümmern sollte, während die Kinder der Patientin selbst die Ernährung über die Sonde einstellen, die erforderliche Palliativversorgung durchführen und ihrer Mutter im Sterben beistehen sollten.

Nachdem Frau G. am 20.12.2007 die Nahrungszufuhr über die Sonde beendet hatte, wies die Geschäftsleistung des Gesamtunternehmens am 21.12.2007 jedoch die Heimleitung an, die künstliche Ernährung umgehend wieder aufzunehmen. Den Kindern der Frau K. wurde ein Hausverbot für den Fall angedroht, dass sie sich hiermit nicht einverstanden erklären sollten. Darauf erteilte der Angeklagte P. Frau G. am gleichen Tag den Rat, den Schlauch der PEG-Sonde unmittelbar über der Bauchdecke zu durchtrennen.

Frau G. schnitt Minuten später mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch durch. Nachdem das Heimpersonal dies bereits nach einigen weiteren Minuten entdeckt und die Heimleitung die Polizei eingeschaltet hatte, wurde Frau K. auf Anordnung eines Staatsanwalts gegen den Willen ihrer Kinder in ein Krankenhaus gebracht, wo ihr eine neue PEG-Sonde gelegt und die künstliche Ernährung wieder aufgenommen wurde. Sie starb dort zwei Wochen darauf eines natürlichen Todes auf Grund ihrer Erkrankungen.

Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten als einen gemeinschaftlich mit Frau G. begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun – im Gegensatz zum bloßen Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung durch Unterlassen – gewürdigt, der weder durch eine mutmaßliche Einwilligung der Frau K. noch nach den Grundsätzen der Nothilfe oder des rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt sei. Auch auf einen entschuldigenden Notstand könne sich der Angeklagte nicht berufen. Soweit er sich in einem sog. Erlaubnisirrtum befunden habe, sei dieser für ihn als einschlägig spezialisierten Rechtsanwalt vermeidbar gewesen.

Die Mitangeklagte G. hat das Landgericht freigesprochen, weil sie sich angesichts des Rechtsrats des Angeklagten in einem unvermeidbaren Erlaubnisirrtum befunden und deshalb ohne Schuld gehandelt habe.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten aufgehoben und ihn freigesprochen.

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen in Fällen aktueller Einwilligungsunfähigkeit von einem bindenden Patientenwillen auszugehen ist, war zur Tatzeit durch miteinander nicht ohne weiteres vereinbare Entscheidungen des Bundesgerichtshofs noch nicht geklärt. Divergenzen in der Rechtsprechung betrafen die Verbindlichkeit von sog. Patientenverfügungen und die Frage, ob die Zulässigkeit des Abbruchs einer lebenserhaltenden Behandlung auf tödliche und irreversibel verlaufende Erkrankungen des Patienten beschränkt oder von Art und Stadium der Erkrankung unabhängig ist, daneben auch das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung einer Entscheidung des gesetzlichen Betreuers über eine solche Maßnahme. Der Gesetzgeber hat diese Fragen durch das sog. Patientenverfügungsgesetz mit Wirkung vom 1. September 2009 ausdrücklich geregelt. Der Senat konnte daher entscheiden, ohne an frühere Entscheidungen anderer Senate gebunden zu sein.

Das Landgericht ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass die durch den Kompromiss mit der Heimleitung getroffene Entscheidung zum Unterlassen weiterer künstlicher Ernährung rechtmäßig war und dass die von der Heimleitung angekündigte Wiederaufnahme als rechtswidriger Angriff gegen das Selbstbestimmungsrecht der Patientin gewertet werden konnte. Die im September 2002 geäußerte Einwilligung der Patientin, die ihre Betreuer geprüft und bestätigt hatten, entfaltete bindende Wirkung und stellte sowohl nach dem seit dem 1. September 2009 als auch nach dem zur Tatzeit geltenden Recht eine Rechtfertigung des Behandlungsabbruchs dar. Dies gilt jetzt, wie inzwischen § 1901 a Abs. 3 BGB ausdrücklich bestimmt, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

Dagegen trifft die Bewertung des Landgerichts nicht zu, der Angeklagte habe sich durch seine Mitwirkung an der aktiven Verhinderung der Wiederaufnahme der Ernährung wegen versuchten Totschlags strafbar gemacht. Die von den Betreuern – in Übereinstimmung auch mit den inzwischen in Kraft getretenen Regelungen der §§ 1901 a, 1904 BGB – geprüfte Einwilligung der Patientin rechtfertigte nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer von ihr nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung diente. Eine nur an den Äußerlichkeiten von Tun oder Unterlassen orientierte Unterscheidung der straflosen Sterbehilfe vom strafbaren Töten des Patienten wird dem sachlichen Unterschied zwischen der auf eine Lebensbeendigung gerichteten Tötung und Verhaltensweisen nicht gerecht, die dem krankheitsbedingten Sterbenlassen mit Einwilligung des Betroffenen seinen Lauf lassen.

Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09

Landgericht Fulda – Urteil vom 30. April 2009 – 16 Js 1/08 - 1 Ks –

Karlsruhe, den 25. Juni 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =2&anz=131
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon Leann » So 27. Jun 2010, 11:51

Hallo zusammen,

meine Pv steht jetzt ein paar Jahre
Ich habe mich damals erst einmal an einer Vorlage gehalten ... nach und nach habe ich dann aber "frei" mit meinen Worten Jongliert.
Man muss erstmal ein Einstieg finden so einfach ist das ja nicht. Vor allem weil man da ja von schlimmsten Fall ausgeht .... Wem fällt das schon einfach!?
Nachdem diese dann nach meinen Vorstellungen für richtig befunden habe, bin ich diese mit meinen Arzt durchgegangen. ( ich denke die richtige Formulierung ist hier das a und o) Und habe diese auch beglaubigen lassen, das ich zu diesen Zeitpunkt auch "Herr meiner Sinne" war.
Jetzt lasse ich meine PV mind. alle halbe Jahre neu Unterschreiben. ( nicht das es irgendwann heißt, ich hätte meine Meinung geändert haben können ... )
Oli ich finde Du solltest es nicht lange vor Dir herschieben. Ich habe es anfangs auch immer hinaus gezögert ...
Wir beide wissen aber auch, wie schnell sich das Blatt wenden kann und da ist es dann wirklich wichtig ... denn ich denke jeder hat das Recht sich sein Ende so ...

LG
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon maus_0902 » Mi 30. Jun 2010, 09:25

hallo ihr lieben,
wir beide (thommi und ich) habn auch bereits darüber gesprochen.. ich möchte auch ungern die verantwortung übernehmen wenn der fall der entscheidungen ansteht, eintrifft.
aus diesem grund haben wir auch beide besprochen eine PV zu erstellen. (in unserem fall erstellen lassen)
wir haben eine nette frau von der organisation Home Care Sachsen.. die sagte uns es gibt eine liste wo einige wichtige punkte zu entscheiden sind.. diese füllt sie mit uns zusammen aus, und anschliessend verfasst sie diesen in einen sinnvollen text.. dafür brauchen wir halt nur die entscheidungen treffen und dann die unterschrifften der ärtzte einholen dafür.. ,
die andere variante ist auch die, das man zur diakonie geht.. (hospitzdienst) und sich da am besten beraten lässt oder zusammen eine erstellt.. die oragnisationen die tag für tag damit zu tun haben, kennen sich auch besser mit der erstellung aus, wissen auf was man achten muss bzw. sollte...

ich bin also mal gespannt was da auf uns zu kommt..

eine sinnvolle idee ist es aber auf alle fälle. wenn man auch sicher gehen will das genau die sachen ausgeführt werden sollen die man für sich selbst entschieden hatt.
aber eine PV ersetzt auch nicht den letzten willen nach dem tode.. das sollte sich auch jeder vor augen führen.. am besten notariell noch zusätzlich bestimmen wie man verfahren soll mit dem körper usw. nach dem tode..(wenn es einem wichtig ist )

LG koni (maus_0902)
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon Tiger » Sa 10. Jul 2010, 18:19

Eine Patientenverfügung ist in unserer Situation m.E unentbehrlich. Ich habe sie vor der ersten Operation bei einem Notar verfasst. Die Beiträge lassen vermuten, dass über die Bedeutung und die Erfordernisse an die Patientenverfügung (PV) trotz aller Beratung viel Unsicherheit und Unklarheit herrscht. Geregelt ist die PV im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1901a ff.).
Daneben habe ich meiner Ehefrau eine sog. Vorsorgevollmacht erteilt. Das stellt sicher, dass sie diejenige ist, die schließlich zusammen mit den Ärzten die erforderlichen Entscheidungen trifft. Schließlich soll das nicht ein vom Gericht bestellter Betreuer machen, bei dem letztlich unklar ist, ob ich ihm das für diese schwerwiegende Entscheidung erforderliche Vertrauen entgegen bringe.
P.S.: Muster, auf denen man vielleicht aufbauen kann, sowie nährere Infos finden sich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums (http://www.bmj.bund.de).
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon pkw » So 11. Jul 2010, 23:49

Nun möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben .

Wenn wir ( leben in wilder Ehe ) 2001 da nix gehabt hätten, währe meine Gesine tot.

dann hätte es nach damaligem Standard nur noch eine stationäre Vollgasbestrahlung gegeben .
Dank der Papiere die ich hatte und einem Guten Richter, hat Gesine damals reduzierte Bestrahlung und 12 Monate Temodal bekommen under der Rest AA 3 ist gegangen und bis heute nicht wiedergekommen . Für die, die sich erst kurze Zeit mit dem Thema beschäftigen in 2001 war das was heute Standard ist nur für Rezidive von glio 4, also wenn garnix mehr geht zugelassen .
ich wünsch euch ganz viel Erfolg beim finden der Lücke die wir alle suchen


der pkw
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon anwalt » Di 5. Okt 2010, 08:41

Leann hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Pv steht jetzt ein paar Jahre
Ich habe mich damals erst einmal an einer Vorlage gehalten ... nach und nach habe ich dann aber "frei" mit meinen Worten Jongliert.
Man muss erstmal ein Einstieg finden so einfach ist das ja nicht. Vor allem weil man da ja von schlimmsten Fall ausgeht .... Wem fällt das schon einfach!?
Nachdem diese dann nach meinen Vorstellungen für richtig befunden habe, bin ich diese mit meinen Arzt durchgegangen. ( ich denke die richtige Formulierung ist hier das a und o) Und habe diese auch beglaubigen lassen, das ich zu diesen Zeitpunkt auch "Herr meiner Sinne" war.
Jetzt lasse ich meine PV mind. alle halbe Jahre neu Unterschreiben. ( nicht das es irgendwann heißt, ich hätte meine Meinung geändert haben können ... )
Oli ich finde Du solltest es nicht lange vor Dir herschieben. Ich habe es anfangs auch immer hinaus gezögert ...
Wir beide wissen aber auch, wie schnell sich das Blatt wenden kann und da ist es dann wirklich wichtig ... denn ich denke jeder hat das Recht sich sein Ende so ...

LG


Du hast alles richtig gemacht. Wenn du dann deine PV Version ausgearbeitet hast, lass sie nur noch von einem Anwalt unterschreiben und benenne einen bevollmächtigten, welcher dann auch als Zeuge auftauchen kann um zu bestätigen dass es keine andere Patientenverfügung gibt. Ich hoffe dass du sie nie gebrauchen wirst.
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon Verona » Di 9. Nov 2010, 23:41

Hallo!

Dann schreib ich doch auch mal einen kleinen Text dazu.

Durch meine Arbeit beim Notar gehörtc eine Patientenverfügung (bei uns immer in Verbindung mit eine Vorsorgevollmacht) zu den Sachen, mit denen ich mich täglich besschäftige. Empfehlenswert (aber nicht unbedingt nötig) ist die Erstellung von einem Notar und Beurkundung von diesem. Die höchste Beweiskraft hat einfach eine Beurkundung und diese sichert auch, dass der, der die Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (so heißt die volle Urkunde dann bei uns) unterzeihnet hat, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch geschäftsfähig war (was sonst evtl. später angezweifelt werden könnte). Außerdem ist zur Erstellung einer notariellen Urkunde immer auch eine individielle Beratung und Belehrung erforderlich, was im späteren Rechtsverkehr auch positiv ist.

Unsere Vollmachten sind weitaus umfangreicher als die Ausdrucke aus dem Internet und nach Beurkundung bekommt jeder Bevollmächtigte ein eigenes Exemplar ausgestellt, mit dem er (sollte es so gewollt sein) sofort handeln könnte.

Vorsorgevollmachten sind deshalb so empfehlenswert, da damit der Gang zum Betreuungsgericht erst einmal eingespart werden kann und man in allen Lebensbereichen auch ohne Betreuung vertreten werden kann. Sollte doch eine Betreuung erforderlich werden, kann man in der Urkunde noch festlegen, wen man dem Betreuungsgericht als Betreuer vorschlagen würde. Somit umgeht man die Gefahr, dass einem eine fremde Person (z.B. von einem dafür vorgesehenen Verein) vor die Nase gesetzt wird.

Außerdem kann die Vollmacht anschließend auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingestellt werden (geht auch bei privatschriftlichen Vollmachten).

Ich hänge zum Schluss mal noch ein paar Links dran.
http://www.notarkammer-sachsen.de/docs/ ... 2005_S.pdf
http://www.notarkammer-sachsen.de/press ... -09-01.htm
http://www.notarkammer-sachsen.de/press ... -05-07.htm
http://www.notarkammer-sachsen.de/press ... -03-09.htm

Viele Grüße!
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Re: Patientenverfügung

Beitragvon Verona » Mi 10. Nov 2010, 10:03

PS: zu den Links, die ich angegeben habe, kann ich noch sagen, dass es in der Zwischenzeit (seit 01.09.2009) eine rechtliche Grundlage gibt. Dieses Regelt, dass eine bestehende Patientenverfügung (auch in privatschriftlicher Form) beachtet werden muss!
Die Links sind daher ein wenig veraltet aber abgesehen von diesem Punkt doch sehr hilfreich. ;)

Viele Grüße!!!
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